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   BVerwG, 07.07.1993 - 6 P 8.91   

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https://dejure.org/1993,12120
BVerwG, 07.07.1993 - 6 P 8.91 (https://dejure.org/1993,12120)
BVerwG, Entscheidung vom 07.07.1993 - 6 P 8.91 (https://dejure.org/1993,12120)
BVerwG, Entscheidung vom 07. Juli 1993 - 6 P 8.91 (https://dejure.org/1993,12120)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Nutzungsbedingungen für Dienstwohnungen - Mitbestimmung des Personalrats - Vertragsklauseln - Beendigung des Dienstverhältnisses - Schönheitsreparaturen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 17.08.1989 - 6 P 11.87

    Personalrat - Einstellung - Mitbestimmungsrecht - Befristung des Arbeitsvertrages

    Auszug aus BVerwG, 07.07.1993 - 6 P 8.91
    Er repräsentiert nur diejenigen, die für ihn wahlberechtigt sind; demgemäß ist mangels anderweitiger ausdrücklicher Aufgabenzuweisung im Bundespersonalvertretungsgesetz grundsätzlich davon auszugehen, daß er nur für die in der Dienststelle Beschäftigten handeln soll (vgl. z.B. BVerwG, Beschluß vom 17. August 1989 - BVerwG 6 P 11.87 - BVerwGE 82, 289, 293).
  • BAG, 13.03.1973 - 1 ABR 16/72

    Mitbestimmungsrecht bei Werkmietwohnungen -; Unterscheidung zwischen formellen

    Auszug aus BVerwG, 07.07.1993 - 6 P 8.91
    Zwar sind nach dem Sprachgebrauch unter Nutzungsbedingungen sämtliche vertraglichen Regelungen der gegenseitigen Rechte und Pflichten der Mietvertragsparteien zu verstehen, die in ihrer Gesamtheit das Mietverhältnis ausmachen (grundlegend zu § 87 Abs. 1 Nr. 9 BetrVG 1972: BAG, Beschluß vom 13. März 1973 - 1 ABR 16/72 - BAGE 25, 93).
  • BVerwG, 15.03.1995 - 6 P 23.93

    Mitbestimmung bei Mieterhöhungen - Werkmietwohnungen - Nutzungsbedingungen -

    aa) Nach der Rechtsprechung des Senats sind unter dem Begriff Nutzungsbedingungen sämtliche vertraglichen Regelungen der gegenseitigen Rechte und Pflichten der Mietvertragsparteien zu verstehen, die in ihrer Gesamtheit das Mietverhältnis ausmachen (Beschluß vom 7. Juli 1993 - BVerwG 6 P 8.91 - Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 88).

    Dies hat der Senat dem Grunde nach bereits im Zusammenhang mit Regelungen über die Kostentragung von Schönheitsreparaturen entschieden (Beschluß vom 7. Juli 1993 - BVerwG 6 P 8.91 - a.a.O.).

    Ihnen ist gemeinsam, daß dem Personalrat eine Mitsprache bei der Unterstützung und Förderung von Beschäftigten durch Erleichterungen im Bereich ihrer privaten Lebensführung eingeräumt wird; seine Aufgabe ist es daher, auf die Gleichbehandlung der Beschäftigten und die angemessene Berücksichtigung ihrer sozialen Belange zu achten (Beschlüsse vom 7. Juli 1993 - BVerwG 6 P 8.91 - a.a.O. und vom 25. September 1984 - BVerwG 6 P 25.83 - Buchholz 238.31 § 78 BWPersVG Nr. 1).

    Die allgemeine Festsetzung der Nutzungsbedingungen muß außerdem die Betroffenen in ihrer gleichzeitigen Eigenschaft als Beschäftigte und Mieter tangieren (Beschluß vom 7. Juli 1993 - BVerwG 6 P 8.91 - a.a.O.).

  • BVerwG, 15.03.1995 - 6 P 24.93

    Umfang der Mitbestimmung des Personalrats bei einer Mieterhöhung im Falle von

    Nach der Rechtsprechung des Senats sind unter dem Begriff Nutzungsbedingungen sämtliche vertraglichen Regelungen der gegenseitigen Rechte und Pflichten der Mietvertragsparteien zu verstehen, die in ihrer Gesamtheit das Mietverhältnis ausmachen (Beschluß vom 7. Juli 1993 - BVerwG 6 P 8.91 - Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 88).

    Dies hat der Senat dem Grunde nach bereits im Zusammenhang mit Regelungen über die Kostentragung von Schönheitsreparaturen entschieden (Beschluß vom 7. Juli 1993 - BVerwG 6 P 8.91 - a.a.O.).

    Ihnen ist gemeinsam, daß dem Personalrat eine Mitsprache bei der Unterstützung und Förderung von Beschäftigten durch Erleichterungen im Bereich ihrer privaten Lebensführung eingeräumt wird; seine Aufgabe ist es daher, auf die Gleichbehandlung der Beschäftigten und die angemessene Berücksichtigung ihrer sozialen Belange zu achten (Beschlüsse vom 7. Juli 1993 - BVerwG 6 P 8.91 - a.a.O. undvom 25. September 1984 - BVerwG 6 P 25.83 - Buchholz 238.31 § 78 BWPersVG Nr. 1).

    Die allgemeine Festsetzung der Nutzungsbedingungen muß außerdem die Betroffenen in ihrer gleichzeitigen Eigenschaft als Beschäftigte und Mieter tangieren( Beschluß vom 7. Juli 1993 - BVerwG 6 P 8.91 - a.a.O.).

  • VGH Hessen, 26.04.1994 - TL 2815/93

    Personalvertretung: Mitbestimmung bei der Vergabe von Gutachtenaufträgen an

    Der Antragsteller hat daher unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu Recht die hinter dem Sachverhalt stehende personalvertretungsrechtliche Frage zum Gegenstand des Verfahrens gemacht (vgl. BVerwG, Beschluß vom 2. Juni 1993 - 6 P 23.91 - ZTR 1994, 39 = PersV 1994, 82 ff; 86 f.).
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